Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: Wo ist der Unterschied?

Kurz zur Orientierung: in einer Patientenverfügung steht wie man sich den Check-Out aus dieser Welt und die unmittelbare Zeit davor wünscht. Bei einer Vorsorgevollmacht handelt es sich um ein Dokument, das einen im Vertrauen stehenden Menschen ermächtigt, wichtige Entscheidungen etwa zur medizinischen Versorgung oder zum Aufenthaltsort zu treffen, wenn man selbst einmal nicht in der Lage dazu sein sollte. 

Vorsorgevollmacht: braucht die wirklich jeder und wie bekommt man eine?

Lasst uns zunächst die Vorsorgevollmacht beleuchten: Jeder (!) kann in die oben beschrieben Situation kommen, weswegen auch jeder eine Vorsorgevollmacht haben sollte. Anschaulicher: Wenn es mich einmal ordentlich vom Fahrrad brezeln sollte und ich für zwei Wochen ausgeknockt auf der Intensivstation läge, dann bräuchte es jemanden, der in diesem Zeitraum für mich und in meinem Sinne Entscheidungen trifft. Und wenn es einen solchen Menschen (i.S. eines offiziell beauftragten Vorsorgebevollmächtigten) nicht gibt, dann wird im ungünstigsten Fall irgendein Berufsbetreuer bestimmt, der ohne mich jemals gesehen zu haben, vom Telefon aus eben diese Entscheidungen trifft.

Häufig besteht die Annahme, dass beispielsweise Ehepartner oder eigene Kinder automatisch vorsorgebevollmächtigt wären, was aber nicht stimmt: auch diese brauchen dieses formale Dokument, das sie eben als Vorsorgebevollmächtigte ausweist. Es gibt im Internet diverse Vordrucke, ich würde den des Bundesjustizministeriums empfehlen. Darin ist alles abgedeckt bis auf Finanzgeschäfte, die meist individuell bei einer jeweiligen Bank geregelt werden müssen.

Ganz nebenbei macht ihr auch den Mitarbeitern im Krankenhaus das Leben einfacher: Wenn nämlich bei mir jemand in entsprechendem Zustand aufschlägt, der keine Vorsorgevollmacht hat, dann ziehe ich den Sozialdienst hinzu, der schreibt einen Antrag, der Antrag geht ans Gericht, dann kommt ein Richter, der Richter wird von einem Anwalt begleitet, die beiden schauen sich dann den Patienten an und befragen mich wofür der Betreuungsantrag notwendig ist und bla bla bla bla….

Und wie ist das mit der Patientenverfügung?

Und wie sieht es mit der Patientenverfügung aus? Die ist ein komplizierter, weil viel individueller und in der Regel umfassender, und fokussiert eben auf die Wünsche an eine medizinisch-pflegerische Versorgung, wenn diese Wünsche einmal nicht mehr geäußert werden können. 

Als Orientierung habe ich euch sowohl eine Checkliste zur Erstellung angefertigt und außerdem eine aus meiner Sicht gelungene Patientenverfügung als Beispiel erstellt. 

Solche Checklisten und Vordrucke, von denen es viele gibt im Internet, sind zwar einerseits hilfreich und gut gemeint, gleichzeitig ist es meiner Einschätzung nach am sinnvollsten, eine Patientenverfügung im Rahmen eines Gesprächs mit einem nahen Angehörigen und einem Menschen, der im Gesundheitswesen arbeitet, anzufertigen. Anbieten würde sich hierfür natürlich der Hausarzt, letztlich kann es aber auch jeder andere sein, der dabei helfen kann, konkrete Szenarien (siehe Checkliste!) durchzudenken und persönliche Wünsche realistisch einzuordnen. 

Übrigens braucht man in Deutschland weder für die Patientenverfügung noch für die Vorsorgevollmacht einen Anwalt oder Notar, der für 300 Mäuse auch noch seine Unterschrift daruntersetzt. In selten Fällen mag eine Konsultation bei diesen Berufsgruppen sinnvoll sein, aber in 99% bringt das weder den Patienten noch Irgendjemandem einen Mehrwert, abgesehen natürlich vom Portmonee der Juristen. 

Die Dokumente frühzeitig anfertigen, unterschreiben und an einem zugänglichen und mit den Angehörigen kommunizierten Ort hinterlegen – das reicht!

Den Aufwand wirklich wert?

Man sollte sich darüber bewusst sein, dass eine nicht vorhandene Vorsorgevollmacht bzw. Patientenverfügung im Ernstfall vor allem die Menschen, die einem nahe stehen, in leidvolle Zwickmühlen bringen und ihnen einen enormen Organisationsaufwand aufbürden kann. Insbesondere im Falle der Vorsorgevollmacht ist der Aufwand sehr überschaubar und steht in sehr gutem Verhältnis zu dem Mehrwert.

Falls ihr noch konkrete Fragen habt, dann kontaktiert mich gerne auch – ich finde das Thema so wichtig, dass ich gerne helfe, wenn ich das denn kann. 

Links in der Übersicht

Ein alberner Schluss…

Am Ende noch einen Witz, den ich in den Weiten des Internets gefunden und etwas adaptiert habe: 

Gestern Abend haben meine Frau und ich über das ein oder andere diskutiert. Und dann kamen wir auf das Thema Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht zu sprechen. Zu diesem sensiblen Thema über die Wahl zwischen Leben und Tod habe ich ihr gesagt: “Lass mich bitte nicht in einem apathischen Zustand dahin vegetieren, von Maschinen abhängig und aus einer Flasche mit Flüssignahrung versorgt. Wenn du mich in diesem Zustand siehst, schalt die Maschinen ab, die mich am Leben erhalten.” 

Sie ist aufgestanden, hat den Fernseher ausgemacht und hat mein Bier weggeschüttet. 

Die blöde Kuh.

Noch ein P.S. an alle Österreicher und Schweizer…

Leider gibt es bei euch teilweise andere rechtliche Bestimmungen zu denen ich mich nicht ausreichend auskenne. Vielleicht kann dieser Artikel also eine Einladung sein euch eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht zuzulegen – die exakten Bestimmungen aber bitte noch einmal recherchieren, z.B. hier für Österreich und hier für die Schweiz.

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